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Beim Kauf einer Immobilie ist schon so mancher Käufer über den Begriff „Auflassungsvormerkung“ gestolpert. Welche Bedeutung versteckt sich hinter diesem komplizierten Wort? Kurz zusammengefasst versteht man unter einer Auflassungsvormerkung eine vertragliche Einigung zwischen dem Eigentümer und dem Käufer, also dem zukünftigen Eigentümer, der Immobilie. Sie dient in erster Hinsicht als Schutz für den Käufer. Denn sie sichert ihm den Erwerb der Immobilie zu den im Kaufvertrag festgesetzten Bedingungen zu.

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Die Vorteile der Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung wird in § 883 BGB geregelt. Sie schützt vor allem den Käufer einer Immobilie. Denn der Eintrag der Auflassungsvormerkung im Grundbuch sichert ihm zu, dass der Immobilienkauf zu den vertraglich festgelegten Bedingungen abgewickelt wird. Von daher wird die Vormerkung besonders gerne bei Käufen von einem Bauträger angewandt. Sie stellt jedoch noch keine Eigentumsübertragung dar. Diese ist von den beiden Parteien zu Beginn oft auch noch gar nicht gewollt. Denn der Käufer muss z. B. erst noch die Finanzierung regeln oder vielleicht sind noch behördliche Genehmigungen einzuholen. Die offizielle Eigentumsübertragung findet dann statt, wenn der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.

Häufig vergehen zwischen der Vertragsunterzeichnung beim Notar und dem tatsächlichen Grundbucheintrag als Eigentümer jedoch einige Monate. Ohne die Auflassungsvormerkung im Grundbuch könnte es in dieser Zwischenzeit zu Szenarien kommen, die den Kauf auf einmal erschweren oder ihn am Ende sogar ganz vereiteln. So könnte der Verkäufer z. B. die Immobilie an einen Höherbietenden verkaufen. Oder er belastet sie mit einer Grundschuld oder Hypothek, für die der Käufer später aufkommen muss. Auch wäre es möglich, dass der Verkäufer Insolvenz anmelden muss und das Haus Teil der Insolvenzmasse wird. All diese Vorkommnisse werden durch die Auflassungsvormerkung verhindert. Die Kosten für den Eintrag im Grundbuch teilen sich der Käufer und der Verkäufer in der Regel.

Vor dem Eintrag ins Grundbuch sollte jedoch nochmal überprüft werden, ob die Immobilie eventuell belastet ist. Wenn ja, sollte die Löschung dieser Belastungen notariell bestätigt werden. Mit der Auflassungsvormerkung ist auch eine Bezahlung nach dem Eintrag als neuer Eigentümer im Grundbuch möglich. Die Auflassungsvormerkung wird dann erst nach der vollständigen Bezahlung des vollständigen Kaufpreises gegenstandslos und daraufhin gelöscht.

Der Hauskauf ist eine komplexe Sache

Der Kauf oder Verkauf eines Hauses ist eine komplizierte Sache, bei der viele Fallstricke drohen. Ein Laie kann da schnell etwas Wichtiges übersehen. Von daher empfiehlt es sich, sich einen Fachmann an die Seite zu holen, der einen professionell unterstützt. Die REMAX-Makler/-innen wissen durch die jahrlange Erfahrung genau, worauf bei einem Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu achten ist. Nehmen Sie  Kontakt auf und schützen Sie sich so vor unangenehmen Überraschungen.

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