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Union lehnt Vermieterbeteiligung an die CO2-Steuer mittels Heizkostenaufschlag ab.

Nach langem Streit hatten sich die beteiligten Ministerien endlich auf eine paritätische Aufteilung des Heizkostenaufschlags im Rahmen der seit Jahresbeginn geltenden CO2-Steuer zwischen Mietern und Vermietern geeinigt. Nun steht der Kompromiss jedoch auf der Kippe, denn die Union stellt sich gegen den von der Bundesregierung am 12. Mai beschlossenen Klimapakt.

Jan-Marco Luczak, Sprecher der Unionsfraktion für Recht und Verbraucherschutz, sprach von einem „fundamentalen Bruch des Verursacherprinzips“. Vermieter hätten auf das Verbrauchsverhalten ihrer Mieter keinen Einfluss, sollten aber dennoch dafür zahlen. „Das ist weder fair noch gerecht.“

SPD und Grüne hingegen sehen die Vermieter in der Verantwortung: „Den Sanierungszustand und die Heizung einer Mietwohnung verantwortet der Vermieter“, es sei daher gerecht und klimapolitisch richtig, dass Mieter und Vermieter sich die Mehrkosten teilen, so SPD-Fraktionsvize Sören Bartol. SPD-Chef Norbert Walter Borjans sprach von „sozialer Kälte“. Zudem sei der CO2-Preis als Anreiz für Vermieter zu verstehen, in klimaschonende Heiztechnik zu investieren. Mieter hätten dagegen nur „kälter wohnen“ als Option.

In der Tat ist es das Ziel der CO2-Steuer, die bis Ende 2024 noch deutlich erhöht werden soll, fossile Energieträger wie Öl und Gas unattraktiv zu machen und einen (negativen) Anreiz für Immobilieneigentümer zu schaffen, in neue nachhaltige Heizsysteme wie Holzpelletkessel oder mit Ökostrom betriebene Wärmepumpen zu investieren.

Vor diesem Hintergrund und losgelöst von der sozialen Frage erscheint das differenzierte Modell, das die Immobilienbranche vorschlägt, ebenso pragmatisch wie zielführend: Der Zentrale Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, fordert eine Kostenbeteiligung je nach Energieeffizienz bzw. -verbrauch des Gebäudes. „Eine pauschale Regelung, ohne den energetischen Zustand der Immobilie zu berücksichtigen, schadet eher dem Klimaschutz, als ihn zu unterstützen“, sagt Verbandschef Andreas Mattner. Auch Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, sieht darin die einzig gerechte und wirksame Lösung: „In unsanierten Wohngebäuden muss der Vermieter einen Teil der CO2-Kosten tragen, in sanierten Gebäuden die Mieter diese Kosten übernehmen – denn dort ist ihr individuelles Heizverhalten entscheidend.“ Auch die Deutsche Energie-Agentur (Dena) schlägt eine an der Effizienzklasse des Energieausweises orientierte anteilige Kostenbeteiligung vor.

Im Januar 2021 war innerhalb der Großen Koalition sogar über ein solches differenziertes Modell beraten worden, bei dem sich die Aufteilung der Kosten an der Energieeffizienz von Gebäuden orientieren sollte. Bei „schlecht renovierten“ Gebäuden sollten demnach Vermieter mehr als 50 Prozent der Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung übernehmen, bei „gut sanierten“ Gebäuden weniger als die Hälfte. Damit sollten Vermieter belohnt werden, die in Energieeffizienz investiert haben.

CO2-Steuer sparen durch Heizungstausch

Der Immowelt-Ratgeber nennt Kostenbeispiele: Demnach schlägt die CO2-Steuer bei einer vermieteten Wohnung mit 90 Quadratmetern und einer Ölheizung mit etwa 100 Euro zu Buche, 65 Euro fallen bei einer Erdgasheizung an. Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern kann es sich, je nach Kostenbeteiligung, durchaus auf längere Sicht lohnen, in neue Heiztechnik zu investieren, zumal die CO2-Steuer sich bis 2025 mehr als verdoppeln wird. Ein Heizungstausch wird zudem bezuschusst: Der Staat beteiligt sich mit bis zu 35 Prozent an den Kosten. Weitere zehn Prozent gibt es, wenn ein Ölkessel ersetzt wird.

Quellen: bmu.de, tagesschau.de, haufe.de, ratgeber.immowelt.de, handelsblatt.com, oekozentrum.nrw, cicero.de, t-online.de 

 

 

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